Hatten wir jetzt hier auch schon ein paar Mal ...poweredbyplants hat geschrieben:Warum sollte das Nachrüsten von Xenon nicht erlaubt sein ?Letzeres ist die variante mit dem besten Preis -Leistungsverhältniss und dem besten Ergebnis.
Dummerweise auch nicht ganz erlaubt.
Die E-Zulassung des Scheinwerfers, auch wenn das entsprechende Zulassungszeichen gut versteckt ist, gilt nur _zusammen_ mit dem homologierten Leuchtmittel. Alles andere lässt die Zulassung des Scheinwerfers erlöschen und damit auch die Betriebszulassung des Fahrzeugs ansich.
Grundsätzlich könnte man Xenon samt Einzelabnahme und lichttechnischem Gutachten (€€€€€) zulassungsfähig bringen. Aber eben, €€€€€€€ ...
M.