Mich treibt das Thema auch schon länger gedanklich um. Ich will auf Teufel komm raus legal unterwegs sein, bin aber natürlich genauso unglücklich mit dem Licht wie alle anderen.
Das Innenleben der Scheinwerfer tauschen geht prinzipiell:
http://gm-volt.com/forum/showthread.php ... -completed Ich behaupte auch einfach mal, man bekommt den Scheinwerfer schonender geöffnet. Ein Komplett-LED-Modul z.B. von Hella könnte vom Platz tatsächlich reinpassen. Obwohl das Modul eine Zulassung hat, geht diese leider verloren, weil das Scheinwerfersystem verändert wird, wenn man es hinter eine Scheibe setzt.
Scheinwerferreinigung und automatische Leuchtweitenregelung braucht man unter 2000 Lumen nicht (Vgl. aktuelle LED-Scheinwerfer oder "Spar-Xenon im Audi A1, VW Beetle, ..."), allerdings NUR nach EU-Recht. Wird das Auto nach StVZO abgenommen (Einzelabnahme) sind die beiden Sachen zumindest bei Xenon immer gefordert (§50 Abs. 10 StVZO). Für eine aufwandsarme Umrüstung bleibt also nur der Weg über eine Prüfung nach ECE-Richtlinien. Inwiefern man mit einem passenden Gutachten tatsächlich die Vergabe eines E-Prüfzeichen beim KBA beantragen muss, weiß ich nicht.
Lichttechnische Prüfinstitite gibt es auch einige:
Im Netz findet man Preisindikationen von etwas unter 1000 Euro bis mehrere Tausend Euro für ein Lichttechnisches Gutachten. Mein Ansatz ist deshalb, etwas weitgehend geprüftes zu verbauen, sodass der Scheinwerfer z.B. nur noch nach ECE-R98 geprüft werden muss um legal mit Xenon unterwegs zu sein. Voruassetzung dafür ist aber, dass das Kit selbst nach ECE-R99 geprüft ist. Habe mir deshalb mal das 25W Xenon-Kit aus Frankreich bestellt - und wieder zurückgeschickt. Das angebliche Zertifikat ist m.E. das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Auf keinem der Bauteile ist auch nur ansatzweise ein E-Prüfzeichen drauf.
Nächster Versuch wird entweder der Komplettumbau von Scheinwerfern auf LED oder der Einbau eines Xenon-Kits von Philipp oder Osram, dass im nichteuropäischen Ausland eine Zulassung hat (in einigen Regionen angebliche legale Umrüstungen), sodass man damit hier schonmal etwas punkten kann. Das teure lichttechnische Gutachten ist aber immer notwendig, weil der Ampera-Scheinwerfer nunmal nur ein HCR-Scheinwerfer für Halogen ist.
Edit: Ich habe in anderen (markenfremden) Foren gelesen, dass beim lichttechnischen Gutachten die VIN mit vermerkt wird, solange man keinen gesicherten Produktionsprozess nachweisen kann. Was bei Privatpersonen also zutrifft. Von daher wäre ein "Crowdfundig-Scheinwerferprojekt" wieder schwierig, weil jeder eine eigene Prüfung bräuchte. Aber auch hier gilt: Geschrieben wird viel, nur der eigene Versuch macht kluch ..