Geldwerter Vorteil: JA
Verrechnung mit anderen Zuwendungen möglich: JA
Verwaltungstechnischer Mehraufwand gewünscht: NEIN
Da fängt es aus meiner Erfahrung her schon an
Blindlinks würde ich mich rechtlich betrachtet auf mündliche Absprachen nicht verlassen.
Es gibt immer Neider, welche auch etwas mehr wollen - selbst wenn es dem AG nichts kosten würde, wird einem in der heutigen Zeit doch nichts durch den anderen gegönnt.
Letztlich wirst DU evtl. angeschmiert weil du praktisch Diebstahl oder zumindest Betrug begehst, in dem du dir eine Leistung erschleichst.
Die Person, welche dir dies vorher zugesichert hat, weiß dann natürlich nichts mehr von.
Das so zur allgemeinen Theorie
Was das Thema Stromerzeugung AG-seitig betrifft: wird nicht trotzdem die EEg-Abgabe fällig? Somit müsste dies eben doch erfasst werden und schwupps geht es wieder um eine Zuwendung.
Ich selber warte nun immer noch auf das Projekt welches bereits im letzten Geschäftsjahr umgesetzt werden sollte. Derzeit läuft wieder ein Pilot mit einem Drittanbieter - nur nicht in der Berliner Niederlassung
Steuerlicher Vorteil wenn man beim Arbeitgeb. Strom bekommt?
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Re: Steuerlicher Vorteil wenn man beim Arbeitgeb. Strom beko
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