Steuerlicher Vorteil wenn man beim Arbeitgeb. Strom bekommt?

... alles, was zum Thema Ampera gehört, aber nicht in die anderen Foren passt
chris77
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Steuerlicher Vorteil wenn man beim Arbeitgeb. Strom bekommt?

Beitrag von chris77 »

Eine Frage an die Experten hätte ich ....

Folgendes Problem,

ich arbeite bei ThyssenKrupp in Duisburg. TKS betreibt eigene Kraftwerke zur Stromerzeugung. Ich habe daher nachgefragt ob ich an einer der vorhandenen Steckdosen mein Auto laden dürfte.
Von meinem direkten Vorgesetzten habe ich ein: KEIN PROBLEM
bekommen, nur mit der Bemerkung das er dies bei der Hauptverwaltung erfragen müsste.
Ich habe daraufhin eine Antwort von dem EEG-Beauftragten erhalten, in dem mir gesagt wurde, dass es an einem anderem (30km entfernt) Standort eine E-Tankstelle gibt, diese aber nur von Firmeneigenen BMW i3s genutzt wird.
Man müsste erst klären ob es aus Steuerrechtlichen Gründen erlaubt wäre, dass auch privat PKWs Strom tanken dürften. Es würde sich nämlich hiermit ein Steuerrechtlicher Vorteil für mich ergeben! :shock: :shock:

Ist das so richtig???

Was soll ich auf die Mail antworten?

Es gibt ja auch einige kostenlose öffentliche E-Tankstellen, wieso dürfen die das dann????
Zuletzt geändert von chris77 am 26. Okt 2015 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
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bash_m
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Re: Steuerlicher Vorteil wenn man beim Arbeitge. Strom bekom

Beitrag von bash_m »

So 100%ig ist mir das auch nicht klar. Was hier und da geschrieben wird:

1. Wenn sie öffentlich und kostenlos ist, von jedermann nutzbar, dann gibt es keinen geldwerten Vorteil.
2. Alternative: Man lässt eine Säule eines 3. Anbieters aufstellen. Beispielsweise RWE. Man kauft dann letztendlich bei RWE den Strom. Der AG ist raus.
3. Alternative: Man stellt sowass von The New Motion auf. Der AG sieht dann schwarz auf weiss wer wieviel getankt hat und kann das steuerlich leicht verbuchen. Solange man unter 44€ / Monat pro Arbeitnehmer bleibt sollte es keine Probleme geben.

Wäre toll wenn ein Fachmann hier Licht ins dunkle bringen könnte :)
SuLa
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Re: Steuerlicher Vorteil wenn man beim Arbeitge. Strom bekom

Beitrag von SuLa »

In vielen Unternehmen werden dem Arbeitnehmer Sachbezüge wie Gratistanken oder Geschenke gewährt. Diese Sachbezüge sind sozialversicherungs- und steuerfrei, wenn sie gemäß §8 Abs. 2 Satz 9 EStG den Wert von 44 Euro pro Monat nicht überschreiten.

Wenn Tankgutscheine für Benzin steuerfrei sind, muss Strom tanken auch so behandelt werden.

Selbst wenn der Ampera mit leerem Akku täglich auf der Arbeit aufgetankt wird und der Strom für Deinen Arbeitgeber nicht mehr als 15 Cent/kWh kostest, wovon wir bei einem Großabnehmer ausgehen dürfen, werden die 44 Euro pro Monat nicht erreicht.
chris77
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Re: Steuerlicher Vorteil wenn man beim Arbeitge. Strom bekom

Beitrag von chris77 »

Mein Arbeitgeber kauft den Strom ja noch nicht mal , wir produzieren ihn ja selber :mrgreen: ;)
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chris77
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Re: Steuerlicher Vorteil wenn man beim Arbeitge. Strom bekom

Beitrag von chris77 »

bash_m hat geschrieben:So 100%ig ist mir das auch nicht klar. Was hier und da geschrieben wird:

1. Wenn sie öffentlich und kostenlos ist, von jedermann nutzbar, dann gibt es keinen geldwerten Vorteil.
Öffentlich ja nicht direkt , sie steht auf Firmengelände. Wäre für alle auf dem Firmengelände nutzbar!
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twint
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Re: Steuerlicher Vorteil wenn man beim Arbeitgeb. Strom beko

Beitrag von twint »

Ich tanke (bislang) beim Arbeitgeber kostenlos. Unsere Rechtsabteilung hat festgestellt, dass das OK ist da in dem Ort auch kostenlose Stromtankstellen der Stadtwerke vorhanden sind.
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he2lmuth
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Re: Steuerlicher Vorteil wenn man beim Arbeitgeb. Strom beko

Beitrag von he2lmuth »

Meines Wissens geht es nur darum dass der Arbeitnehmer einen indirekten Zuverdienst erhält, egal wo der Arbeitgeber den Strom herholt. Die 44 € waren mir neu, danke für die Info.
L.G. Hellmuth

Es ist keinesfalls ausreichend lediglich keine Überlegungen anstellen zu können, man muss auch unfähig sein diese mitzuteilen.
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georgk111
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Re: Steuerlicher Vorteil wenn man beim Arbeitgeb. Strom beko

Beitrag von georgk111 »

Ich krieg meinen Strom beim Arbeitgeber über einen eigenen Stromzähler an eine versperrbare Steckdose geliefert, und zahle dann verbrauchsabhängig zu einem festgesetzten Tarif. Inwieweit der Arbeitgeber den Strom weitergeben darf weiss ich nicht, normalerweise ist ja Weiterverkauf dem Energieversorger vorbehalten.
Wir hätten da zwar 3 Notstromgeneratoren mit ein paar zig kW (laufen aber nur im Notfall oder beim Testlauf) ...
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Cupra
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Re: Steuerlicher Vorteil wenn man beim Arbeitgeb. Strom beko

Beitrag von Cupra »

Ich hab ne Steckdose bekommen, nen Stromzähler und mein Chef sagt mir am Monatsende einfach wie viel er dafür bekommt... fertig und gut is es. :D
Meditieren ist immer noch besser als rumsitzen und nix tun :mrgreen:

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Re: Steuerlicher Vorteil wenn man beim Arbeitgeb. Strom beko

Beitrag von mitleser »

*Blick in meine Glaskugel*

--> die Stromkosten werden 44 €/Monat unterschreiten :mrgreen:
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