Steuerliche Betrachtung von E-Mobilen

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caffeine
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Steuerliche Betrachtung von E-Mobilen

Beitrag von caffeine »

Hallo Freunde,

ich plane gerade die Anschaffung des Amperas für unsere Firma. Dabei sind mir gerade einige steuerlich interessante Zusammenhänge aufgefallen, die evtl. interessant für eine allgemeine Betrachtung sind.

Im Moment sieht es in D ja so aus, das die meisten Amperas gewerblich genutzt werden. Viele von Euch nutzen ihn wohl auch für die Firma. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Modelle: Die 1% Regelung oder die Versteuerung gemäß den tatsächlichen Verhältnissen, sprich Fahrtenbuchmethode.

Speziell die Fahrtenbuchmethode ist für jeden interessant, dessen Privatanteil an den Fahrten relativ gering ist. Mit Hilfe von elektronischen GPS-Fahrtenbüchern ist das Erfassen und Auswerten denkbar einfach. Grundsätzlich gilt: Alle Aufwendungen für das Fahrzeug addieren und nach der Verteilung der KM-Leistung umlegen (UST-Steuer habe ich der Einfachheit halber nicht berücksichtigt). Beim konventionellen KFZ ganz einfach. Alle Tankquittungen spiegeln den Verbrauch des Fahrzeugs wieder und sind Bestandteil der Buchhaltung.

Aber wie betrachtet man das beim Ampera? Spritverbrauch ist klar. Und der Strom? Mal lädt man zu Hause, mal in der Firma. In der Firma geht es dann in den allgemeinen Stromverbrauch ein.

Jetzt könnte man argumentieren: Ist doch egal. In der Firma werden die Kosten für den Strom als Betriebskosten gerechnet. Und wenn ich zu Hause lade, sponsore ich die Firma. Macht ja nichts. Grundsätzlich könnte ich mich der Ansicht auch anschließen. Aber ich sehe schon die Finanzbehörden, die eine Verschleierung der Privatnutzung von Unternehmensvermögen (geldwerter Vorteil) sehen, wenn die Unterhaltskosten (lfd. Betriebskosten) sehr gering sind, da die Stromenergie nicht abgegrenzt werden konnte.

Über die 1% Regelung will ich gar nicht erst nachdenken. Denn Spitz auf Knopf gerechnet wird jeder Dienstwagenbesitzer, der ein Ampera (oder anderes Fahrzeug dieser Art) kauft, „bestraft“. Er schont zwar die Umwelt, aber 1 % von 50 TEUR sind nun mal 500 Euro pro Monat zu versteuernder geldwerter Vorteil. Ein Astra würde mit 36 TEUR nur 360 Euro „kosten“.

Habe ich da einen Denkfehler drin? Versteht mich nicht falsch. Es geht mir nicht um irgendeine „Selbstbedienungsmentalität“. Diese Überlegungen werden den Kauf des Amperas für mich nicht verhindern. Aber es sind halt Fragen, die einem als Kostenrechner so in den Kopf schiessen :-)

Viele Grüße
Stefan
Viele Grüße
Stefan
Yellow
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Re: Steuerliche Betrachtung von E-Mobilen

Beitrag von Yellow »

Du siehst das alles richtig.

Unser Ampera wird auch auf die Firma meiner Frau laufen und der Steuerberater konnte auch noch keine wirklich befriedigende Lösung anbieten.
Momentaner Stand: zu Hause kommt ein Stromzähler dran und danach wird der Verbrauch zu Hause der Firma in Rechnung gestellt. In der Firma läuft der Stromverbrauch einfach in die Gesamtkosten.
Das geht aber nur bei der 1%-Regelung - Fahrtenbuch kommt für uns nicht in Frage.

Ich hoffe immer noch stark darauf, dass der Gesetzgeber an der 1%-Regelung für E-Autos etwas ändert. Ob dann der Ampera aber als E-Auto zählt, steht auf einem anderen Blatt ...
Gruss

Stefan
caffeine
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Re: Steuerliche Betrachtung von E-Mobilen

Beitrag von caffeine »

Yellow hat geschrieben:Ich hoffe immer noch stark darauf, dass der Gesetzgeber an der 1%-Regelung für E-Autos etwas ändert. Ob dann der Ampera aber als E-Auto zählt, steht auf einem anderen Blatt ...
Ich denke schon das der Ampera steuerlich als Elektroauto zählen würde. Nur den Helden in Berlin traue ich relativ wenig zu. Die rudern mit ihren Elektromobilitätsprogrammen ja schon vorsichtig rückwärts. Dei Einnahmen aus den CO2 Zertifikaten wären so knapp.

Viele Grüße
Stefan
Viele Grüße
Stefan
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Kraftstrom
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Re: Steuerliche Betrachtung von E-Mobilen

Beitrag von Kraftstrom »

Hallo,
auch mein Ampera wird auf meine Firma (GmbH) angemeldet werden. Da ich bereits einen Firmenwagen privat nutze und mit 1% Regelung versteuere, wird der Ampera nicht privat genutzt. Ich werde lediglich Dienstfahrten und die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte damit zurücklegen, vor allem damit er nachts in der Garage steht und geladen wird.
Für die Abrechnung der Stromkosten habe ich mir einen geeichten(!Wichtig!) Stromzähler Schwabe 60743 (gibt es bei Amazon http://www.amazon.de/gp/product/B0039ZK ... 00_details ) gekauft, der allerdings nicht fest montiert, sondern transportabel ist. Damit kann ich dann den privaten Strom an die Firma weiter berechnen.
Wenn der Wagen nur dienstlich und zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird (was plausibel ist, wenn ein Privatfahrzeug oder ein anderes privat genutztes Dienstfahrzeug vorhanden ist), dann ist das laut Urteil des BFH keine private Nutztung im lohnsteurrechtlichen Sinne (BFH, Urt. vom 06.10.2011 - VI R 57/10 (NV)).

Wenn kein anderes Fahrzeug da ist, bleibt natürlich nur Fahrtenbuch oder 1%-Regelung, was beim Ampera-Preis nicht wenig ist.

Vielleicht hat der eine oder andere die Chance, es ähnlich zu regeln.
Ampera Modelljahr 2012 (ePionier lithiumweiß)
Nova Motors Elektroroller eGrace (2,7kW)
11 kwp Solaranlage bzw. Ökostrom
Zentralheizung auf Wärmepumpe umgestellt mit grünem Wärmepumpenstrom der Städtische Werke AG Kassel.
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Chris
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Re: Steuerliche Betrachtung von E-Mobilen

Beitrag von Chris »

Aber es tut sich scheinbar etwas bei der steuerlichen Betrachtung von E-Fahrzeugen, wenn ich mir diesen Betrag anschaue:
http://www.electrive.net/ (zweiter Beitrag am 08.03.12 "Steuervorteile für Elektroautos")
Gruß vom Niederrhein, Chris
Yellow
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Re: Steuerliche Betrachtung von E-Mobilen

Beitrag von Yellow »

Chris hat geschrieben:Aber es tut sich scheinbar etwas bei der steuerlichen Betrachtung von E-Fahrzeugen, wenn ich mir diesen Betrag anschaue:
http://www.electrive.net/ (zweiter Beitrag am 08.03.12 "Steuervorteile für Elektroautos")
Ich kopiere es hier mal rein. Ist ja kurz:

"Steuervorteile für Elektroautos kommen endlich auf den Weg: Die Kosten der Batterie sollen aus dem Listenpreis herausgerechnet werden. Das sieht der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vor. Damit würden die Nachteile bei der privaten Nutzung von E-Dienstwagen endlich korrigiert werden.
“Frankfurter Allgemeine Zeitung” vom 08.03.2012, Seite 13"


Das wäre ja mal ne tolle Sache!

Vor allen Dingen gibt es dann keine Diskussion, ob der Ampera als Elektroauto zählt oder nicht. Batterie ist Batterie!
Gruss

Stefan
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