E-Kennzeichen

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Loader230V
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Loader230V »

So hier noch der Vergleich der beiden Fahrzeugscheine, vor und nach dem E-Kennzeichen (siehe Bilder). Da wird bezüglich der Fahrzeugdaten oder Schlüsselnummern nichts geändert. Ich habe ein neues Kennzeichen benötigt, weil die maximal acht Buchstaben und Ziffern auf dem Kennzeichen schon ausgereizt waren.

Theoretisch kannst Du sogar dein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn für den Buchstaben "E" noch Platz ist. Du brauchst zwar dann ein neues Kennzeichen (mit dem E), im Fahrzeugbrief ändert sich in diesem Fall absolut gar nichts. Nur der Fahrzeugschein wird erneuert und mit "E" versehen.

Gruß, Lothar
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MOB
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von MOB »

Hm, hätte ich auch gedacht, das kam mir auch alles komisch vor.
Na gut, danke für die Aufklärung. :)


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Loader230V
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Loader230V »

Ich würde diesbezüglich nicht locker lassen. Da ist offensichtlich eine ahnungslose Verwaltungsfachkraft am Werk gewesen.

Ich würde die gesamten Unterlagen zusammenfassen und nochmals bei der Zulassungsstelle vorsprechen. Am besten lässt Du Dir einen Termin beim Leiter der Zulassungsstelle geben.

Ich habe z. B. meine Dokumente dort gelassen, damit Sie in Ruhe die Verwaltungsvorschriften nachlesen konnten. Ich war leider der erste im Landkreis der ein E-Kennzeichen haben wollte und wie schon erwähnt, drei Anläufe habe ich gebraucht.

Wenn es an der Zulassungsstelle in meinem Ort nicht geklappt hätte, dann wäre ich zu einer anderen Zulassungsstelle gefahren. Wir haben in unserem Landkreis noch zwei andere.

Na dann in jedem Fall, noch viel Erfolg.

Gruß Lothar
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Nachbars Lumpi
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Das E-Kennzeichen ist nun schon so alt und sie haben immernoch keine Ahnung.
Ich hab hier schon vorher mal ein paar Dinge zusammen gefasst.

viewtopic.php?f=24&t=3743&start=260#p60387
viewtopic.php?f=24&t=3743&start=280#p60744
viewtopic.php?f=24&t=3743&start=280#p60749

Ein User hier im Forum hat die Plug-In Faehigkeit auch vor Ort vorgefuehrt. Ich wuerde an deiner Stelle auch einen Termin beim Behoerdenleiter machen. Macht er Probleme leg ihm den Gesetzestext vor und er soll dir detailiert erklaeren warum es angeblich nicht geht. Sollte er dir das E-Kennzeichen weiter verweigern verlange die Gruende ganz offiziell schriftlich. Dann kannst du gegen den Bescheid vorgehen.

Sie muessen auf dem Amt endlich verstehen, dass sie auf nur Dienstleister sind fuer den Buerger sind. Nicht der Buerger derjenige ist, der unterwuerfig angekrochen kommen muss und sie aus reiner Grossherzigkeit ein Zulassung durchfuehren.
Modell 2012: CU117XX

Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
Colt
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Colt »

MOB hat geschrieben:Hallo Leute,

Wir haben heute eine klare Abfuhr von der Zulassungsstelle erhalten. Kein E-Kennzeichen.
Hatten neben Brief und Schein die Coc, die Herstellerbescheinigung von Fossilbär als Denkanstoß und ein Amperaprospekt zur Sicherheit. Hoffnungslos.
Sie könne den Fahrzeugbrief nicht einfach ändern, außer wir hätten eine eigene Herstellerbescheinigung von Opel.
Ergo: kein E-Kennzeichen.

Frustrierte Grüße
Mob.
bei mir ging das ohne Probleme:

"Welche Voraussetzungen gibt es für die Zuteilung?

formloser schriftlicher Antrag
nur für die Fahrzeugklassen:
L3e, L4e, L5e und L7e, sowie für M1, N1 und N2 (bis zu 4.250 kg Gesamtmasse)
bei reinen Elektrofahrzeugen oder Fahrzeugen mit Brennstoffzelle kann ohne Nachweis ein E-Kennzeichen zugeteilt werden. Dies betrifft die Antriebsart mit der Schlüsselnummer 0004, 0015, 0016, 0017 und 0018. Die Schlüsselnummer finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief und in der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein unter Feld 10.
bei allen anderen Elektrofahrzeugen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

der CO² Ausstoß ist kleiner oder gleich 50g/km oder
die Reichweite ist größer oder gleich 30km (bzw. 40 km gültig ab 2018)
ggf. muss es sich um ein Fahrzeug mit extern aufladbarem Speicher handeln

Der Nachweis der Voraussetzungen kann durch Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung (COC), einer Datenbestätigung, eines Gutachten gem. § 13 EG-FGV oder § 21 StVZO sowie einer Herstellerbestätigung oder Bestätigung eines amtl. anerkannten Sachverständigen erfolgen.
"

Es wird ja auch nichts an den bestehenden Papieren geändert ( Schlüsselnummern etc)

viewtopic.php?f=4&t=4272&start=10#p61183
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Gerald
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Gerald »

Hallo,

ich möchte auch das E-Kennzeichen.
Meine Versicherung wird die Zulassung machen, die sollen sich dann rumärgern. :lol:

Spaß beiseite, bei mir steht im Fahrzeugbrief bei P.3: Hybr. B/E ext. aufl.
Das heisst wohl: extern aufladen

Somit sollte wohl alles klar sein.

Viele Grüße
Gerald
HeikoA
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von HeikoA »

Hallo,

Meinen Ampera habe ich letzte Woche in Verbindung mit der COC mit E-Kennzeichen zugelassen. Es hat zwar ein bißchen länger gedauert, da man sich am Amt noch nicht oft damit beschäftigen musste, aber mit der kombinierten CO2-Angabe und der eingetragenen elektrischen Reichweite war das dann überhaupt kein Problem.

Viele Grüße

Heiko
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Pharmy
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Pharmy »

Habe meinen Ampera durch meinem FOH zulassen lassen. Hier im Kreis Heinsberg
sind E-Kennzeichen noch nicht sehr weit verbreitet. Nach Aussage meines Händlers
war die Zulassung aber kein Problem.
Grüße aus dem tiefen Westen,
Heiko


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MOB
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von MOB »

Hi,
Hab nochmal mit der Zulassungsstelle gesprochen.
Es ist alles geregelt, war wohl mangelnde Erfahrung.
Also gibt's morgen dann doch das E-Kennzeichen. 8-)
Danke für die Tipps. :)
Grüße
Mob
Immer unter Strom.
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Fossilbär
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Fossilbär »

Super, geht doch!


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