Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

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Nachbars Lumpi
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Guten morgen ihr Stromer. :mrgreen:

Ich habe mal zwei Fotos für Euch. Ich hatte gestern einen relativ aufregenden und stressigen Tag. Hier das Ergebnis.
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Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
stromstärke
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von stromstärke »

Glückwunsch zum Ladeplatz :) Jetzt musst du nur noch deine Signatur anpassen ;)
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mainhattan
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von mainhattan »

Da freut er sich aber :D
Herzlichen Glückwunsch dazu!

Hast Du Dir kein Leitungsschloss setzen lassen? Vielleicht noch ne Schuko mit dazu w/ Staubsaugen z.B.?
Gruß
mainhattan
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Nachbars Lumpi
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Danke danke! :D

Eine Schuko habe ich noch nicht setzen lassen. Es gab ein paar Unstimmigkeiten was gemacht werden sollte, weil der Elektriker, der kommen sollte dringend zu einer anderen Baustelle musste. Der "Vertreter" hat gesagt bekommen, dass es eine Endmontage ist und er hatte daher nicht alles dabei.

Eine Schuko werde ich nochmal nachruesten lassen. Diese wird abschliessbar sein. Die Ladebox kann ich ja einfach ueber den FI lahmlegen. Dazu muss ich nur die Klappe aufschliessen und den Schalter umlegen. Egal ob Leitungsschloss oder FI umlegen, beide male muss ich einen Schluessel benutzen.

Ein Leitungsschloss auch nicht, weil ja sonst keiner was mit einer Typ2 Dose anfangen kann.
Der Stromversorger ist auch schon informiert und der Abschlag erhoeht. Ich habe mal grob 2000 kWh fuer das Auto pro Jahr veranschlagt. Bei der Jahresabrechnung werde ich sehen wie ich damit hinkomme, weil ich am Zwischenzaehler sehen kann was ueber meine Leitung zum Auto geflossen ist.

Hier mal ein Foto meines Verbrauchs nach 6 Monaten ohne eigene Lademoeglichkeit inklusive regelmaessiger Strecken von 130 - 180 km Autobahn ohne Lademoeglichkeit am Zielort.
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