Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage
- he2lmuth
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage
Ich fürchte, das ist nicht zu befürchten
L.G. Hellmuth
Es ist keinesfalls ausreichend lediglich keine Überlegungen anstellen zu können, man muss auch unfähig sein diese mitzuteilen.
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- mainhattan
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage
Gib doch mal die url durch...
Gruß
mainhattan
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Opel Ampera 08/2014-11/2017
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage
Matthias, für dich ist er doch leicht zu finden.
Ich muß nochmal bessere Fotos machen, da die Lichtverhältnisse schlecht sind.
Ich poste die URL dann mal, wenn ich am Tablet bin. Mit meinem Smartphone geht das nicht so gut.
Ich muß nochmal bessere Fotos machen, da die Lichtverhältnisse schlecht sind.
Ich poste die URL dann mal, wenn ich am Tablet bin. Mit meinem Smartphone geht das nicht so gut.
Modell 2012: CU117XX
Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage
So hier mal der Link. http://m.autoscout24.de/angebote/peugeo ... -262352816
Ich mache am Wochenende nochmal bessere Fotos, die sind zu dunkel.
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Modell 2012: CU117XX
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- mainhattan
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage
Heute entdeckt:
http://ecomento.tv/ratgeber/elektroauto ... ign=buffer
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Gruß
mainhattan
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage
Vielen Dank! Den Eintrag hatte ich noch nicht gesehen. Vielleicht wollten sie auf Grund meines Kommentars bei einem anderen Artikel nochmal etwas mehr Klarheit schaffen.
Ach da fällt mir ein, daß ich den Haufe Verlag nochmal anschreiben muß, da sie meinen Einwand zu einer ihrer Publikationen nochmal prüfen wollten. Etwas penetrant sein könnte helfen eine Antwort zu bekommen.
Ach da fällt mir ein, daß ich den Haufe Verlag nochmal anschreiben muß, da sie meinen Einwand zu einer ihrer Publikationen nochmal prüfen wollten. Etwas penetrant sein könnte helfen eine Antwort zu bekommen.
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- Markus I.
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage
Wie ist denn hier der aktuelle Stand so??
Grüße!
Markus
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage
Ich bereite gerade nochmal etwas für meine Miteigentümer vor. Ich konnte schon einige wirklich auf meine Seite bringen, um es gütlich per ETV zu regeln.
Ich habe trotzdem noch die Jokerkarte.
Ich habe ja meinen e-Scooter und genieße weiterhin das kostenlose elektrische fahren durch das laden an der Bürgermeistersäule. Ich muß nur zusehen vor dem Feierabend im Rathaus ankommen, da sonst deren Ampera möglicherweise einen Anschluss belegt. Hatte es schon, daß die Säule komplett belegt war.
Ich bin ja ein gutmütiger Typ und deshalb spreche ich erst noch einmal mit den anderen.
Ich habe trotzdem noch die Jokerkarte.
Ich habe ja meinen e-Scooter und genieße weiterhin das kostenlose elektrische fahren durch das laden an der Bürgermeistersäule. Ich muß nur zusehen vor dem Feierabend im Rathaus ankommen, da sonst deren Ampera möglicherweise einen Anschluss belegt. Hatte es schon, daß die Säule komplett belegt war.
Ich bin ja ein gutmütiger Typ und deshalb spreche ich erst noch einmal mit den anderen.
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Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage
@nachbars lumpi der Thread ist ja der Hammer....
Wie ist das jetzt parkst Du den Ampera immer noch nicht in der Tiefgarage? oder gibt es nur noch keinen Stromanschluss?
Ich denke mal Du hast die Bundesregierung auf Deiner Seite ,als noch einen Joker, die spinnen doch alle.
Da muss ein Richter her der Dir Dein Recht mal per URTEIL bescheinigt, das Du dann in den Haus Aushang hängst "im Namen des Volkes"
Wie ist das jetzt parkst Du den Ampera immer noch nicht in der Tiefgarage? oder gibt es nur noch keinen Stromanschluss?
Ich denke mal Du hast die Bundesregierung auf Deiner Seite ,als noch einen Joker, die spinnen doch alle.
Da muss ein Richter her der Dir Dein Recht mal per URTEIL bescheinigt, das Du dann in den Haus Aushang hängst "im Namen des Volkes"
MfG: Kingcopy
Fachinformatiker/Systemintegration
IT-Systemadministrator
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage
Also in der TG parken koennen sie nicht verbieten. Das waere eine Aenderung der Teilungserklaerung, welche eine Zustimmung aller Eigentuemer benoetigt. Eine Eigentuemerin geht nie auf die Versammlungen, also waere das schon gescheitert, selbst wenn ich dafuer stimmen wuerde. Aber ich waere auch dagegen. Somit ist dieser Zug von Anfang an abgefahren.
Seit dem ich den Ampi habe und seit Tag 1 natuerlich auf meinem Stellplatz in der TG stehen habe, sind viele, Miteigentuemer auf einmal so interessiert und begeistert von Elektrofahrzeugen.
Wie geschrieben, ich bin ja ein gutmuetiger Type, also habe ich es mir nicht nehmen lassen meinen e-Scooter mit auf meinen Stellplatz zu stellen.
Es ist also nur der Stromanschluss, der mir noch fehlt. Die Verwaltung war nicht untaetig und hat ein Gutachten des TüV herangeschafft, welches natuerlich Unbedenkeit bescheinigt. Andere nun auch Interesse an Strom in der TG haben und einer das glaube ich auch fuer die naechste ETV eingereicht hat. Meine ca 200 Seiten starke Infobroschuere innerhalb der naechsten 2 Wochen in elektronischer Form ausgehagen wird.
Ja ich habe ein paar Joker. Falls das alles nicht reicht.
- Die hessische Staatskanzlei ist an dem Thema interessiert in dem Bereich etwas zu machen. -> Signalwirkung
- Auf Bundesebene wird auch ueber eine Aufweichung des WEG gedacht, damit Eigentuemer, die derzeit noch eine Mehrheit in der Eigentuemerversammlung brauchen, diese nicht mehr benoetigen. -> Signalwirkung
Dieser Punkt trifft aber nicht zu, weil mein Stellplatz Sondereigentum ist, also Teil meiner Wohnung und auf dem gleichen Blatt eingetragen ist.
- WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 welchen mir nicht einschraenkbaren Zugang unter anderem zu Strom zusagt. -> Gesetz
- Indirekte Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die 2014er Aenderung der hessischen Garagenordnung, die minestens 5% Parkplaetze fuer Elektrofahrzeuge vorschreibt. Klar gibt es hier Bestandsschutz. - > trotzdem Signalwirkung
Der Punkt aus dem WEG ist mein endgueltiger Joker.
Seit dem ich den Ampi habe und seit Tag 1 natuerlich auf meinem Stellplatz in der TG stehen habe, sind viele, Miteigentuemer auf einmal so interessiert und begeistert von Elektrofahrzeugen.
Wie geschrieben, ich bin ja ein gutmuetiger Type, also habe ich es mir nicht nehmen lassen meinen e-Scooter mit auf meinen Stellplatz zu stellen.
Es ist also nur der Stromanschluss, der mir noch fehlt. Die Verwaltung war nicht untaetig und hat ein Gutachten des TüV herangeschafft, welches natuerlich Unbedenkeit bescheinigt. Andere nun auch Interesse an Strom in der TG haben und einer das glaube ich auch fuer die naechste ETV eingereicht hat. Meine ca 200 Seiten starke Infobroschuere innerhalb der naechsten 2 Wochen in elektronischer Form ausgehagen wird.
Ja ich habe ein paar Joker. Falls das alles nicht reicht.
- Die hessische Staatskanzlei ist an dem Thema interessiert in dem Bereich etwas zu machen. -> Signalwirkung
- Auf Bundesebene wird auch ueber eine Aufweichung des WEG gedacht, damit Eigentuemer, die derzeit noch eine Mehrheit in der Eigentuemerversammlung brauchen, diese nicht mehr benoetigen. -> Signalwirkung
Dieser Punkt trifft aber nicht zu, weil mein Stellplatz Sondereigentum ist, also Teil meiner Wohnung und auf dem gleichen Blatt eingetragen ist.
- WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 welchen mir nicht einschraenkbaren Zugang unter anderem zu Strom zusagt. -> Gesetz
- Indirekte Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die 2014er Aenderung der hessischen Garagenordnung, die minestens 5% Parkplaetze fuer Elektrofahrzeuge vorschreibt. Klar gibt es hier Bestandsschutz. - > trotzdem Signalwirkung
Der Punkt aus dem WEG ist mein endgueltiger Joker.
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Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
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