Elektroautofahrer bestimmen zukünftige Ladestandorte
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Re: Elektroautofahrer bestimmen zukünftige Ladestandorte
Alle Genehmigungen seit 2011 dürften eigentlich nur noch mit Ladepunkten sein. Laut Garagenverordnung 1% aller Parkplätze. Diese müssen eigentlich auch für Elektrofahrzeuge während der Ladung reserviert sein.
Modell 2012: CU117XX
Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
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Re: AW: Elektroautofahrer bestimmen zukünftige Ladestandorte
Michel-2014 hat geschrieben:Ich hab mal etwas gelesen: neue Parkhäusern werden nur noch MIT Ladesäulen genehmigt ...
PS. hab heute die erste Münzsäule entdeckt
Redest du hier von Deutschland?Nachbars Lumpi hat geschrieben:Alle Genehmigungen seit 2011 dürften eigentlich nur noch mit Ladepunkten sein. Laut Garagenverordnung 1% aller Parkplätze. Diese müssen eigentlich auch für Elektrofahrzeuge während der Ladung reserviert sein.
- mainhattan
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Re: Elektroautofahrer bestimmen zukünftige Ladestandorte
Das Skyline Plaza in Frankfurt wurde nach2011 errichtet und hat keinen einzigen Ladeplatz...Nachbars Lumpi hat geschrieben:Alle Genehmigungen seit 2011 dürften eigentlich nur noch mit Ladepunkten sein. Laut Garagenverordnung 1% aller Parkplätze. Diese müssen eigentlich auch für Elektrofahrzeuge während der Ladung reserviert sein.
Gruß
mainhattan
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Re: Elektroautofahrer bestimmen zukünftige Ladestandorte
Siehe §2, Abs 3:
https://www.umwelt-online.de/recht/bau/ ... ar_ges.htm
Es geht aber wohl um den Zeitpunkt der Genehmigung. Es scheinen seit November 2014 wohl schon 5% vorgeschrieben zu sein. Jedenfalls in Hessen gibt es so eine Verordnung.
In der Fassung von 2011 war es noch 1% in Mittels und Großgaragen. Es könnte sich also was tun. Ich weiß aber, daß zumindest der Bereich Planen und Bauen meiner Heimatgemeinde bis vor 3 Wochen nichts davon wusste.
https://www.umwelt-online.de/recht/bau/ ... ar_ges.htm
Es geht aber wohl um den Zeitpunkt der Genehmigung. Es scheinen seit November 2014 wohl schon 5% vorgeschrieben zu sein. Jedenfalls in Hessen gibt es so eine Verordnung.
In der Fassung von 2011 war es noch 1% in Mittels und Großgaragen. Es könnte sich also was tun. Ich weiß aber, daß zumindest der Bereich Planen und Bauen meiner Heimatgemeinde bis vor 3 Wochen nichts davon wusste.
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