hallo Andreas,
leider werde ich aus deiner berechnung zum diodenstrom nicht ganz schlau. zb. den term
aber du schreibst, daß der strom ohne den zusätzlichen vorwiderstand 107mA beträgt und damit 57mA über dem zulässigen wert liegt. der zulässige wert wäre also 50mA.
da du aber selber den maximalen diodenstrom mit 25mA pro LED angibst, vermute ich mal, daß das I(led) in deiner rechnung den gesamtstrom im ganzen LED-modul meint und infolger der parallelschaltung von jeweils 2 LEDs, somit 2 x 25mA = 50mA gemeint sind.
warum ich das ganze schreibe

, weil ich denke, daß der hersteller die grenzwerte nicht verletzt. du hast nicht näher bezeichnet was das für LEDs sind. aber das erste datenblatt zu einem gelben PLCC4 LED, welches ich gefunden habe, nennt einen zulässigen diodenstrom von 70mA und typisch 50mA.

- Diodenstrom 70mA
- Screenshot_2019-01-26-14-29-39~01.jpg (85.94 KiB) 4424 mal betrachtet

- Flußspannung 2,2V bei 50mA
- Screenshot_2019-01-26-14-31-38~01.jpg (130.72 KiB) 4424 mal betrachtet
das paßt perfekt zu dem schaltbild. eine reihenschaltung von 3 LED-modulen, mit jeweils zwei parallel betriebenen LEDs. bei 12V betriebsspannung fällt über jedem der drei module 4V ab. diese 4V stehen damit jeweils über dem LED und dessen vorwiderstand an. laut datenblatt beträgt die flußspannung des LED typisch 2,2V und folglich 1,8V über dem widerstand. 1,8V über 38ohm ergibt einen strom von 47,4mA der durch das LED fließt. perfekt für ein LED das typisch mit 50mA betrieben wird und mit reserve für überspannungen bis ~14V, da es ja dauerstrom bis 70mA verträgt.
gruß Obel