Das offizielle Leergewicht ist gem. StVZO Par. 42 Abs. 3 wie folgt geregelt:
" (3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile."
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php
Was hier im Forum und in anderen Diskussionen immer wieder vergessen wird bei den Angaben
Leergewicht: 1732 kg
Zul. Gesamtgewicht: 2000 kg
Die Differenz von 268 kg verteilt sich nunmehr auf die restl. Drei Passagiere, da der Fahrer dem Leergewicht zugerechnet wird. Setzt man also analog für die 3 Passagiere a 75 kg analog dem Fahrergewicht, dann bleiben noch 268-225 kg = 43 kg für gepäckraumnutzung übrig. Das ist wahrlich nicht viel, für jeden der Passagiere einen Koffer a 10 kg. Dachlast, Anhängerkupplung sind nicht zulässig.