EVB wird nicht benötigt bei Umkennzeichnung. Es ist das gleiche Fahrzeug, der gleiche Halter und gleiche Versicherte.
Sobald deine Zulassungsstelle alles eingetragen hat bekommt die Versicherung in Regel direkt die Umkennzeichnung mitgeteilt. Es ist trotzdem ratsam die Versicherung nochmal telefonisch zu informieren.
So war es bei mir und die Vesicherung hatze zwar die Daten schon als ich zwei Stunden später angerufen habe. Sie haben aber bestätigt, daß es ratsam ist nochmal com Versicherten bescheid zu bekommen.
So bist du auf der sicheren Seite. Wenn die Zulassung rum quängelt Frage sie in welcher Verordnung das stehen soll, wenn das Fz umgekennzeichnet wird. Weiße sie auch darauf hin, daß die Kennzeichenänderumg doch direkt elektronisch an den Zoll sowie die Versicherung mitgeteilt wird.
Es ist so geil, daß im bürokratischsten Land der Erde, in dem alles über mindestens eine Verordnung geregelt ist, jede Zulassungsstelle was anderes erzählt im Bezug auf wann, wo, warum und wieso.
Ich schlage vor die alle mal zu einem Trainingsseminar zu schicken.