Seite 32 von 40
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 12. Mai 2016 20:36
von Loader230V
So hier noch der Vergleich der beiden Fahrzeugscheine, vor und nach dem E-Kennzeichen (siehe Bilder). Da wird bezüglich der Fahrzeugdaten oder Schlüsselnummern nichts geändert. Ich habe ein neues Kennzeichen benötigt, weil die maximal acht Buchstaben und Ziffern auf dem Kennzeichen schon ausgereizt waren.
Theoretisch kannst Du sogar dein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn für den Buchstaben "E" noch Platz ist. Du brauchst zwar dann ein neues Kennzeichen (mit dem E), im Fahrzeugbrief ändert sich in diesem Fall absolut gar nichts. Nur der Fahrzeugschein wird erneuert und mit "E" versehen.
Gruß, Lothar
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 12. Mai 2016 20:45
von MOB
Hm, hätte ich auch gedacht, das kam mir auch alles komisch vor.
Na gut, danke für die Aufklärung.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 12. Mai 2016 21:39
von Loader230V
Ich würde diesbezüglich nicht locker lassen. Da ist offensichtlich eine ahnungslose Verwaltungsfachkraft am Werk gewesen.
Ich würde die gesamten Unterlagen zusammenfassen und nochmals bei der Zulassungsstelle vorsprechen. Am besten lässt Du Dir einen Termin beim Leiter der Zulassungsstelle geben.
Ich habe z. B. meine Dokumente dort gelassen, damit Sie in Ruhe die Verwaltungsvorschriften nachlesen konnten. Ich war leider der erste im Landkreis der ein E-Kennzeichen haben wollte und wie schon erwähnt, drei Anläufe habe ich gebraucht.
Wenn es an der Zulassungsstelle in meinem Ort nicht geklappt hätte, dann wäre ich zu einer anderen Zulassungsstelle gefahren. Wir haben in unserem Landkreis noch zwei andere.
Na dann in jedem Fall, noch viel Erfolg.
Gruß Lothar
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 13. Mai 2016 09:33
von Nachbars Lumpi
Das E-Kennzeichen ist nun schon so alt und sie haben immernoch keine Ahnung.
Ich hab hier schon vorher mal ein paar Dinge zusammen gefasst.
viewtopic.php?f=24&t=3743&start=260#p60387
viewtopic.php?f=24&t=3743&start=280#p60744
viewtopic.php?f=24&t=3743&start=280#p60749
Ein User hier im Forum hat die Plug-In Faehigkeit auch vor Ort vorgefuehrt. Ich wuerde an deiner Stelle auch einen Termin beim Behoerdenleiter machen. Macht er Probleme leg ihm den Gesetzestext vor und er soll dir detailiert erklaeren warum es angeblich nicht geht. Sollte er dir das E-Kennzeichen weiter verweigern verlange die Gruende ganz offiziell schriftlich. Dann kannst du gegen den Bescheid vorgehen.
Sie muessen auf dem Amt endlich verstehen, dass sie auf nur Dienstleister sind fuer den Buerger sind. Nicht der Buerger derjenige ist, der unterwuerfig angekrochen kommen muss und sie aus reiner Grossherzigkeit ein Zulassung durchfuehren.
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 13. Mai 2016 09:37
von Colt
MOB hat geschrieben:Hallo Leute,
Wir haben heute eine klare Abfuhr von der Zulassungsstelle erhalten. Kein E-Kennzeichen.
Hatten neben Brief und Schein die Coc, die Herstellerbescheinigung von Fossilbär als Denkanstoß und ein Amperaprospekt zur Sicherheit. Hoffnungslos.
Sie könne den Fahrzeugbrief nicht einfach ändern, außer wir hätten eine eigene Herstellerbescheinigung von Opel.
Ergo: kein E-Kennzeichen.
Frustrierte Grüße
Mob.
bei mir ging das ohne Probleme:
"Welche Voraussetzungen gibt es für die Zuteilung?
formloser schriftlicher Antrag
nur für die Fahrzeugklassen:
L3e, L4e, L5e und L7e, sowie für M1, N1 und N2 (bis zu 4.250 kg Gesamtmasse)
bei reinen Elektrofahrzeugen oder Fahrzeugen mit Brennstoffzelle kann ohne Nachweis ein E-Kennzeichen zugeteilt werden. Dies betrifft die Antriebsart mit der Schlüsselnummer 0004, 0015, 0016, 0017 und 0018. Die Schlüsselnummer finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief und in der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein unter Feld 10.
bei allen anderen Elektrofahrzeugen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
der CO² Ausstoß ist kleiner oder gleich 50g/km oder
die Reichweite ist größer oder gleich 30km (bzw. 40 km gültig ab 2018)
ggf. muss es sich um ein Fahrzeug mit extern aufladbarem Speicher handeln
Der Nachweis der Voraussetzungen kann durch Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung (COC), einer Datenbestätigung, eines Gutachten gem. § 13 EG-FGV oder § 21 StVZO sowie einer Herstellerbestätigung oder Bestätigung eines amtl. anerkannten Sachverständigen erfolgen. "
Es wird ja auch nichts an den bestehenden Papieren geändert ( Schlüsselnummern etc)
viewtopic.php?f=4&t=4272&start=10#p61183
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 13. Mai 2016 11:53
von Gerald
Hallo,
ich möchte auch das E-Kennzeichen.
Meine Versicherung wird die Zulassung machen, die sollen sich dann rumärgern.
Spaß beiseite, bei mir steht im Fahrzeugbrief bei P.3: Hybr. B/E ext. aufl.
Das heisst wohl: extern aufladen
Somit sollte wohl alles klar sein.
Viele Grüße
Gerald
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 15. Mai 2016 23:33
von HeikoA
Hallo,
Meinen Ampera habe ich letzte Woche in Verbindung mit der COC mit E-Kennzeichen zugelassen. Es hat zwar ein bißchen länger gedauert, da man sich am Amt noch nicht oft damit beschäftigen musste, aber mit der kombinierten CO2-Angabe und der eingetragenen elektrischen Reichweite war das dann überhaupt kein Problem.
Viele Grüße
Heiko
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 16. Mai 2016 07:14
von Pharmy
Habe meinen Ampera durch meinem FOH zulassen lassen. Hier im Kreis Heinsberg
sind E-Kennzeichen noch nicht sehr weit verbreitet. Nach Aussage meines Händlers
war die Zulassung aber kein Problem.
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 16. Mai 2016 16:35
von MOB
Hi,
Hab nochmal mit der Zulassungsstelle gesprochen.
Es ist alles geregelt, war wohl mangelnde Erfahrung.
Also gibt's morgen dann doch das E-Kennzeichen.
Danke für die Tipps.
Grüße
Mob
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 16. Mai 2016 20:15
von Fossilbär
Super, geht doch!
Gesendet von iPad mit Tapatalk