Seite 1 von 4
Wagenhebertest im Kassensturz
Verfasst: 4. Mär 2014 22:09
von PapaAlbi
In der Kassensturzsendung des Schweizer Fernsehens haben sie heute einen Test von Wagenhebern gezeigt. Der Test wurde vom TCS Schweiz durchgeführt. Unter anderem haben sie für den Test einen Ampera eingesetzt. Laut Betriebsanleitung ist die Verwendung von Wagenhebern aber verboten.
Böser, böser Fehler. Ich hoffe nur der Ampera fährt noch geradeaus.
Re: Wagenhebertest im Kassensturz
Verfasst: 4. Mär 2014 22:27
von Ampera-Michel
Wo steht das in der BA?
Re: Wagenhebertest im Kassensturz
Verfasst: 4. Mär 2014 22:40
von AmpiD(r)iver
Bei meiner BA "om_Ampera_KTA-2724_1-de_eu_my12_5_de_DE" steht das ab Seite 146 und zwar:
Fahrzeug anheben. Warnung: Wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß angehoben wird,
könnten Sie oder andere Personen schwer verletzt oder das Fahrzeug beschädigt werden. Das Fahrzeug darf nur in einer Vertragswerkstatt und von gut geschulten Mitarbeitern angehoben werden.
Dieses Fahrzeug lässt sich mit einer Hebebühne oder einem Werkstatt- Wagenheber anheben. Zum Anheben des Fahrzeugs keine andere Art von Wagenheber verwenden. Fahrzeug mit Hebebühne anheben: Das Fahrzeug lässt sich an vier Stellen mit einer Hebebühne anheben.
Re: Wagenhebertest im Kassensturz
Verfasst: 4. Mär 2014 23:54
von sonixdan
Re: Wagenhebertest im Kassensturz
Verfasst: 5. Mär 2014 00:55
von Cyberjack
Werkstattwagenheber ist das Ding mit den Rollen dran. Der TCS hätte den Ampera nur mit den großen Wagenhebern anheben dürfen.
Ich hab den Beitrag gesehen, der Ampera ist da nur Statist. Man darf den Ampera halt nur nicht mit den billigen Teilen heben, da die Last nicht punktuell verteilt werden darf.
Viele Hebebühnen sind auch nicht Ampera geeignet, da u.U. die Hebearme nicht drunterpassen oder die Auffahrtsrampe zu kurz und steil ist. Alles schon ausprobiert ....
M.
Re: Wagenhebertest im Kassensturz
Verfasst: 5. Mär 2014 09:41
von AmpiD(r)iver
Tja... Wir sind halt nach wie vor Pioniere...

Wagenhebertest im Kassensturz
Verfasst: 5. Mär 2014 13:00
von Ampera-Michel
Also definitiv keinen Radwechsel Sommer/Winter mehr zuhause in der eigenen Einfahrt, denn bisher habe ich da noch keine Hebebühne.
Ich muss mal lesen, ob das in meiner 2011er BA auch steht, ändert nichts am Fakt, aber anscheinend habe ich das bisher echt überlesen.
Re: Wagenhebertest im Kassensturz
Verfasst: 5. Mär 2014 14:28
von sonixdan
In der Betriebsanleitung steht zwar, dass man herkömmliche Wagenheber nur direkt unter den Achsschenkeln ansetzen darf, aber ich halte das Ganze Thema für übertrieben. Einen Wagenheber an der vorgesehenen Fläche am Unterboden ansetzen wird ja wohl kaum das Auto verbiegen.
Re: Wagenhebertest im Kassensturz
Verfasst: 5. Mär 2014 14:35
von AmpiD(r)iver
Von "herkömmlichen" Wagenhebern steht in meiner BA garnichts!!!
Naja, wie in der BA beschrieben... Wenn Du einen Werkstattwagenheber benutzt und genau darauf achtest dass Du die "Haltepunkte" triffst, sollte der Wechsel Zuhause in der Einfahrt, wenn sie eben und nicht abschüssig ist, durchaus möglich sein.
Fahrzeug mit Werkstatt- Wagenheber anheben: Das Fahrzeug lässt sich an vier Stellen mit einem Werkstatt-Wagenheber anheben. Wenn das Fahrzeug hinten angehoben
wird, den Werkstatt-Wagenheber direkt unter der Federaufnahme platzieren. Wenn das Fahrzeug vorne angehoben wird, den Werkstatt-Wagenheber direkt unter der Trägerhalterung platzieren. Unter Umständen müssen unter den Vorderreifen Keile platziert werden, um den nötigen Bodenabstand für bestimmte Werkstatt-Wagenheber an dieser Anhebestelle zu schaffen.
Ps: Ich weiss nicht ob es das Auto "verbiegen" würde aber was wenn die Batterie etwas abbekommt? Und bei einem eventuellen Garantieanspruch könnte es ebenfalls Probleme geben.

- Wagenheber.png (129.3 KiB) 7810 mal betrachtet
Re: Wagenhebertest im Kassensturz
Verfasst: 5. Mär 2014 19:16
von Tango
Hinten ist mit dem Werkstattwagenheber kein problem. Vorne muss man auf 2 Campingkeile fahren um den Wagenheber unter das Auto schieben zu können. Hab ich schon 2 x gemacht. geht.