Seite 1 von 4

Fahrzeugbreite (Baustellen)

Verfasst: 24. Apr 2012 07:22
von EcoDrive
Klaus hat mich auf die Idee gebracht, da er mal irgendwo hier erwähnt hat, dass der Ampera mit 2.13m Breite (inkl. Spiegel) nicht auf der linken Baustellenspur fahren darf, die auf max. 2m begrenzt ist, dazu mal weitere Infos dazu zu suchen.

Deutschland: gilt die Fahrzeugbreite inkl. Spiegel

http://www.autobild.de/artikel/verengte ... 06710.html

Schweiz: gilt die Fahrzeugbreite ohne Spiegel

http://tcsnidwalden.ch/RGV_BreiteBaustellen.pdf

andere Länder andere Sitten ;-)

Grüsse
EcoDrive

Re: Fahrzeugbreite (Baustellen)

Verfasst: 24. Apr 2012 08:18
von Klaus
Moin EcoDrive,

es ging um das Einparken des Ampera.
Ich habe die Bemerkung gemacht das die Fahrzeuge immer breiter wurden, die Parkplätze in Parhhäusern und die Stellflächen in Tiefgaragen aber nicht mit gewachsen sind. Auch die Auffahrten und Kehren machen heute mit neuerern Fahrzeugen Probleme da der Wendekreis größer wurde.
Naja und die Baustellenfahrbahnen haben noch immer die alten Abmessungen. Da ich öfter die A1 Großbaustelle befahre ist mir dort aufgefallen das so viele abgefahrende Außenspiegel dort liegen.
Na ja ein "Pickle" habe ich deshalb auch schon kassiert mein Omega ist auch zu breit.

Re: Fahrzeugbreite (Baustellen)

Verfasst: 24. Apr 2012 09:29
von EcoDrive
Jetzt frage ich mich, ob die Aussagen in 'autobild' korrekt sind.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32.php

Da steht, dass die Fahrzeugbreite in Abweichung von der ISO-Norm 612-1978 ohne Spiegel gemessen werden. Wie nun, gilt in D doch das gleiche wie in CH?


Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:

•Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,

•Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,

•vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),

•lichttechnische Einrichtungen,
•Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,

•Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,

•Reifenschadenanzeiger,

•Reifendruckanzeiger,

•ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und

•die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.


Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32.php

Grüsse
EcoDrive

Re: Fahrzeugbreite (Baustellen)

Verfasst: 24. Apr 2012 10:06
von Voltolero.de
Gehört zwar nicht zum Ampera, aber über die Fahrzeugbreite musste ich schon mal schmunzeln.

Wir haben uns als Familienbomber einen Kia Carival III gekauft (seeeehr Breit!). Der ist schon eine fette Wuchtbrumme, aber da wir auf Rollstuhlfahrerparkplätzen parken dürfen (und müssen) stört uns das nicht, war ja de rgrundwarum wir so einen Dicken gekauft haben. Leider wird die Suche nach einem Rollstuhlfahrerparkplatz mit Ladesäule wohl auf absehbare Zeit ein erfolgloses Unterfangen bleiben ;-).

Auf jeden Fall musste der arme Carni unglaubliche Prügel vom ADAC einstecken weil er so breit ist (naja, Hauptzielmarkt ist die USA, dort läuft der EU Carni eher als Compact, es gibt dort nur die "Langversion" die es bei uns wiederum gar nicht gibt).

2 Jahre später bringt VW den neuen Sharan auf den Markt, der bei genauer Betrachtung eine ziemliche 1:1-Kopie des Carnies (bzw. der Vans in den USA ist). Insbesondere in der Breite ist der Sharan deutlich gewachsen.

Was macht der ADAC? Lobt den VW Sharan ob seiner Breite weil "man endlich mal richtig Platz hat!". B´D.

OK, jetzt ist Breit also ok.

Ciaooooo

amiga400040

Re: Fahrzeugbreite (Baustellen)

Verfasst: 24. Apr 2012 10:16
von sonixdan
Betreffend Fahrzeugbreite und Übersichtlichkeit manövriert sich die Automobilindustrie auf direktem Weg in eine Sackgasse.

In den USA mag das kein Problem sein, aber bei uns ist es schon heute zuviel des Guten.

Ich hatte mal die Idee, eine Internetseite zu machen, mit Fotos von SUV's und anderen grossen Fahrzeugen, die so idiotisch parken, dass sie 2 Parkplätze belegen. Ich könnte jede Woche sicher ein bis zwei solche Fotos schiessen.

Re: Fahrzeugbreite (Baustellen)

Verfasst: 24. Apr 2012 10:30
von Voltolero.de
I
Ich hatte mal die Idee, eine Internetseite zu machen, mit Fotos von SUV's und anderen grossen Fahrzeugen, die so idiotisch parken, dass sie 2 Parkplätze belegen. Ich könnte jede Woche sicher ein bis zwei solche Fotos schiessen.
Dazu braucht es kein SUV.

Neulich im Parkhaus am Flughafen München.

[img]Foto.JPG[/img]

Ok, ein Twizzy passt daneben noch hin.

Re: Fahrzeugbreite (Baustellen)

Verfasst: 24. Apr 2012 10:31
von Klaus
Hall EcoDrive,

es sind eigentlich zwei getrennte Schuhe.
Tatsächliche Breite und Fahrzeugbreite.

Das Zeichen 264
Bild
Verkehrszeichen Verbot für Fahrzeuge breiter als 2m
einschließlich Ladung die angegebene Grenze überschreitet.

gibt selbstverständlich die tatsächliche Breite (einschließlich Außenspiegel und Ladung)vor, nicht die in den Zulassungsbescheinigungen angegebene Breite, die auf internationalen Regelungen basiert und die Breite der Außenspiegel hierbei nicht berücksichtigt.

Nachgefragt. Wie breit sind zwei Meter? Juli 17, 2011

Autobanbaustelle

Wir fragten das Bundesverkehrsministerium nach den Auswirkungen der Zwei-Meter-Regel für die Fahrzeugbreite auf der linken Spur einer Autobahnbaustelle. Bisher hatten auch die Entwickler von Kleintransportern und größeren Limousinen darauf geachtet, dass die in den Zulassungsunterlagen eingetragene Fahrzeugbreite nicht mehr als zwei Meter maß. Jetzt müssen sie sich eines Besseren belehren lassen:

„Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann temporär auf Fahrspuren ein Verbot für Fahrzeuge anordnen, die einschließlich Ladung eine bestimmte Breite überschreiten. Dafür steht z.B. das Verkehrszeichen 264 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Verfügung. Dabei ist selbstverständlich die tatsächliche Breite (einschließlich Außenspiegel und Ladung) gemeint, nicht die in den Zulassungsbescheinigungen angegebene Breite, die auf internationalen Regelungen basiert und die Breite der Außenspiegel hierbei nicht berücksichtigen kann. Es geht ja um den praktischen Wert solcher Sicherheitsbestimmungen.

Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Fahrzeugführers, sich über die tatsächlichen Abmessungen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt kundig zu machen. So ist in den Betriebsanleitungen oder in anderen Angaben über „technische Daten“ der Fahrzeughersteller in der Regel die Fahrzeugbreite mit und ohne Außenspiegel aufgeführt, so dass sie vom Fahrzeughalter einfach zu ermitteln ist. Im Zweifel sollte man auf der rechten Spur bleiben.

Die Problematik, dass die überwiegende Zahl der zugelassenen Mittelklasse-Fahrzeuge eine Breite von über 2 m aufweist und deshalb den linken Fahrstreifen in Baustellen nicht befahren darf, wenn das Zeichen 264 StVO eine höchstzulässige Breite von 2 m vorgibt, ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt. Im zuständigen Bund-Länder-Gremium haben sich die für die Anordnung der Verkehrszeichen allein zuständigen Länder für eine künftige Beschränkung auf „2,1 m“ bzw. „2,2 m“ je nach Verkehrsführung und/oder zur Verfügung stehender befestigter Fläche ausgesprochen. Der für diese Vorgehensweise benötigte zusätzliche Verkehrsraum soll wo notwendig durch eine provisorische Befestigung des Banketts bzw. unter Verwendung einer schmaleren Schutzeinrichtung gewonnen werden.

Wer das Verbot nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Nach der Bußgeldkatalog-Verordnung ist für einen solchen Verstoß eine Regelgeldbuße von 20 € vorgesehen.“ – Vera Moosmayer, Sprecherin im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. (ampnet/nic)

*
Sind Fahrspuren mit zwei Meter Breite nicht illegal? Schreibt die europäische Gesetzgebung nicht Mindesbreiten von 2,10 Metern vor?

Quelle: http://auto-clever.de/24895-nachgefragt ... zwei-meter

ps @EcoDrive zu deinem Beitrag gibt es auch einen Zusatz v 1.11.2003

§ 32 Abs. 6 Satz 2 (14. Spiegelstrich):
IdF d. Art. 1 Nr. 6 Buchst. e DBuchst. dd V v. 22.10.2003 I 2085 mW

Re: Fahrzeugbreite (Baustellen)

Verfasst: 24. Apr 2012 10:44
von sonixdan
amiga400040 hat geschrieben:Neulich im Parkhaus am Flughafen München.
Habt ihr gesehen, der steht auf einem Frauenparkplatz!
Ein Schelm, wer böses denkt.

Re: Fahrzeugbreite (Baustellen)

Verfasst: 24. Apr 2012 10:52
von EcoDrive
Hallo Klaus

Vielen Dank für die ausführliche Info. Dann ist es ja klar, der Ampera ist mit Spiegel deutlich über 2m.
Ich fahre sowieso mit Tempomat durch Autobahnbaustellen mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit.

Grüsse
EcoDrive

BTW: Ach, es ist ja bekannt, dass Frauen besser (aufmerksamer) autofahren als Männer ;-))))
Das Fahrzeug links auf dem Foto scheint wie der Ampera keinen Heckscheibenwischer
zu haben;-))

Re: Fahrzeugbreite (Baustellen)

Verfasst: 24. Apr 2012 11:05
von Voltolero.de
EcoDrive hat geschrieben:BTW: Ach, es ist ja bekannt, dass Frauen besser (aufmerksamer) autofahren als Männer ;-))))
Das Fahrzeug links auf dem Foto scheint wie der Ampera keinen Heckscheibenwischer
zu haben;-))
Und der Besitzer des Fahrzeugs auch kein Staubtuch ;-).

Mir gefallen aber solche abgranzelten Autos in diesem Parkhaus immer. Das Parken dort kostet inzwischen 28 EUR/Tag! Also parken dort nur Leute die es sich leisten können. Das sind in der Mehrzahl Businesskasper (wie ich ;-)) mit Geschäftswagen (meist langweilige Audis, BMWs und Benze oder Sinnlosigkeiten wie Porsche Cayenne, etc.). Oder eben so "Auto als Phallussymbol brauche ich nicht"-Leute wie unser(e)? Engliche(r) Freund(in) oder ich mit meinem 19 Jahre alten Reiskocher (ok, bald(?) mit dem amerikanischen Elektrogrill).

Ciaooo

Amiga400040

P.S. sory für das OT, aber ich konnte nicht wiederstehen.