Hallo Michael,micky4 hat geschrieben:Version 7 aus 1/2012 finde ich cool, Danke !
Ich habe bei meinem (EZ 3.2012) noch das 6.2011er Hefterl (Version 6) dabei. Das kann aber nicht wirklich sein, das die Garantie davon abhängt, ob einer das neuesten Heft aus dem richtigen Kasten erwischt oder nicht. Ich gehe davon aus, dass das 1.2012er für mich gilt. Punkt.
Formal würde ich jetzt die Behauptung anstellen, gehe besser nicht davon aus. Denn es steht in den Bedingungen, dass die Garantiebedingungen und das Fahrzeug eine Einheit bilden. nach meiner Auffassung wird dies dadurch begründet, dass die Auslieferungsinspektion und die Fahrzeug immer etc. Peinlichst genau dokumentiert werden, damit innerhalb des Garantieheftes eine echte Aktivierung stattfindet.
Habe mal früher in meiner Bankerausbildung einen ähnlich gelagerten Praxisfall gehant, wo es um dokumentäre Geschäfte geht, wo faktische Dinge bedingt sind durch dokumentäre Abhängigkeiten.
Wir haben hier soweit ich weiß doch einen ( nichts sehr aktiven) Juristen hier im Forum, weiß allerdings nicht mehr wer das ist.
Ich müsste bei meiner erst letztlichen Auslieferung "lernen", das erst mit der Empfangsbescheinigung, welche ich signieren musste, ein paar Dinge rechtswirksam für das Autohaus zu laufen begannen, so z.B. Die zweijährige herstellergewährleistung inkl. Händlergarantie.
Das und nichts anderes war auch der Grund für mich, weshalb ich lieber ein paar Tausender mehr drauf gelegt habe, statt einen Vorführwagen oder eine Tagezulassung zu nehmen, wo zwar nur 30 km drauf sind aber bereits seit einem oder zwei Jahren die GarantieUhr tickt.
Habe nämlich bei einem anderen Modell und Händler gesehen, wie da die Mitarbeiter mit umgehen. Nicht alle Tierquälereien sind sichtbar, nur weil keine Verletzungen....